Heinrich Himmlers ‚Befehl zur Registrierung aller Neger‘ (1942)

Das Archivmaterial über die Erfahrungen der kleinen Schwarzen Bevölkerung und ihrer Kinder, die in Deutschland und dem besetzten Europa während des Zweiten Weltkriegs lebten, ist begrenzt. Dennoch gibt es überzeugende Hinweise darauf, dass es in diesem Zeitraum zu einer allgemeinen Eskalation der Gewalt gegen Schwarze Männer und Frauen sowohl kollektiv als auch individuell gekommen war. Die jetzt ansässigen Schwarzen, die die unerwünschte Aufmerksamkeit von lokalen Beamten der Nazi Partei auf sich zogen oder in Konflikt mit dem Gesetz gerieten, wurden eher mit harten Strafen und Internierungen konfrontiert. Da die nationalsozialistische Politik gegenüber den europäischen Juden und Sinti und Roma immer hemmungsloser wurde, gibt es auch Hinweise darauf, dass innerhalb der oberen Ränge des Regimes Pläne zur Anpassung der Schwarzen an die mörderische Rassenpolitik der Nazis gemacht wurden. Ein im Oktober 1942 von Heinrich Himmler, SS-Reichsführer und Chef der Deutschen Polizei, erlassener Befehl zur statistischen Erfassung aller in Deutschland lebenden Schwarzen spiegelt einen ähnlichen Registrierungsprozess wider, den er 1938 gegen die Sinti und Roma eingeleitet hatte. Dies führte Ende 1942 zu Himmlers Entscheidung, den größten Teil der letzteren in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau zu deportieren. Letztendlich führte die Wirkung von Himmlers Befehl nicht zu einer systematischen Inhaftierung der deutschen Schwarzen Bevölkerung, dennoch war ab 1940 bekannt, dass über zwei Dutzend Schwarze Bewohner in verschiedenen Lagern, Gefängnissen und Sanatorien inhaftiert waren, während eine Handvoll anderer sterilisiert oder von Sterilisation bedroht wurden. Andere suchten noch immer Zuflucht außerhalb Deutschlands, während viele der im Land Verbliebenen bis Ende 1942 aktiv untergetaucht waren.

Robbie Aitken (übersetzt von Lilian Gergely)


English

Erfassung der Neger – RdErl d RFSS u ChDtPol im RMdI* – O-VuR R III 6859/42

(1) Die Ortspol.-Behörden stellen die in ihrem Bereich wohnenden oder sich aufhaltenden Neger, Negerinnen und Negermischlinge fest und Teilen das Ergebnis dem Reichssicherheitshauptamt , Amt V**, in Berlin C2, Werderscher Markt 5, bis 1.11.1942 unmittelbar mit. Dabei sind folgende Angaben zu machen

  1. Vor- und Zuname
  2. Geburtstag und –ort
  3. frühere und jetzige Staatsangehörigkeit
  4. Beruf
  5. Wohnort Strasse und Hausnummer
  6. verheiratet mit
  7. Name, Vorname, Geburtstag und –ort der Ehefrau und der Kinder

(2) Fehlanzeige ist nicht erforderlich

An alle Ortspol.-Behörden

10.10.1942

*Heinrich Himmler

**Reichskriminalpolizeiamt


Quelle: “Erfassung der Neger (10. Oktober 1942),” Ministerialblatt des Reichs- und Preussischen Ministeriums des Innern, Jg. 103 (1942), S. 1977. Übertsetzung von Robbie Aitken.


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