Gustav Sabac el Cher verklagt wegen rassistischer Beleidigung und gewinnt (1908)

Gustav Sabac el Cher (1868-1934) was a Black musician in the Prussian army who drew attention wherever he was posted. Although the incorporation of Black men into German military forces had a long history, in the Age of Empire the visibility of men like Sabac el Cher led to racist public attacks in the press and in the Reichstag.

As the newspaper report below explains, Sabac el Cher was the target of one such attack printed in a right-wing newspaper, the Deutsche Zeitung. The offending piece followed an article that railed against an apparent lack of racial pride, the author expressing his outrage at the prospect of white German soldiers receiving orders from Black men. A reader then sent a letter offering Sabac el Cher as a scandalous case study, misrepresenting the place of his birth and his education, associating him with a deplorable Americanism in popular music, and suggesting that the married man was nevertheless consorting with other white German women. Note the response by Sabac el Cher’s commander, who highlights his German birth and education and his utter respectability, which is reflected in this newspaper report’s description of Sabac el Cher’s impressive bearing in court.

Ultimately the court ruled in Sabac el Cher’s favor, but it is worth noting that the ruling was against the untruths sent in by the letter-writer rather than the initial racist screed.

Jeff Bowersox


ENGLISH

Allerlei

— Berlin. Der schwarze Stabshoboist Sabac el Cher von Grenadier-Regiment Kronprinz (1. Ostpr.) Nr. 1 in Königsberg i. Pr. trat am 10. d. Mts. vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte als Privatkläger gegen den Redakteur der “Deutschen Zeitung” Erich Peterson, auf. Der aus Königsberg i. Pr. in voller Uniform zum Termin hierhergekommene schwarze Kapellmeister ist ein hochgewachsener, sehr stattlicher Mann, der in Königsberg sehr populär ist. Er fühlt sich durch ein “Eingesandt” das die “D. Ztg.” veröffentlicht hatte, beleidigt. Unter der Ueberschrift “Mehr Rassegefühl” hatte die “D. Ztg.” in ihrer Nummer 245 vom 18. Oktober 1907 einen Leitartikel gebracht, der die Frage erörterte, ob es angebracht und nötig sei, daß in der deutschen Armee Schwarze als Vorgesetzte vorhanden sind. Diese Frage wurde entschieden verneint. Im Anschluß an diesen Artikel erschien dann ein “Eingesandt”, in welchem die volle Zustimmung zu den Ausführungen des Leitartikels ausgesprochen und die Berechtigung dieser Stellungnahme gegen die farbigenVorgesetzten in der deutschen Armee an dem Einzelfall des Kapellmeisters Sabac el Cher beleuchtet wurde. Darunter wurde u.a. gesagt: es sei ein Skandal, wie dieser “Nigger” eine deutsche Kapelle in den Conzertsälen und auf den Straßen und Plätzen dirigiere. Dieser Kapellmeister sei von einer deutschen Fürstlichkeit als Knabe importiert und auf deren Kosten unterhalten worden. Der schöne schwarze Mann sei verheieratet, trotzdem sei er das Ziel der Schwärmerei schöner Frauen. Er können beim Dirigieren nicht von der den Niggern eigentümlichen Art der Tanzbewegungen lassen, er verhunze die deutsche Musik usw.

Auf diesen Artikel sandte der Oberst und Kommandeur des Grenadierregiments Kronprinz v. Massow, eine von uns in Nr. 47 des vorigen Jahres auf S. 679 (“Allerlei”) veröffentlichte Berichtigung, die die erhobenen Angriffe entschieden zurückwies. Es hieß darin: Der Stabshoboist Sabac el Cher sei in Berlin geboren und von Jugend auf in deutschen Schulen unterrichtet. Seine Mutter war Berlinerin, und lediglich sein Vater stammt aus Unterägypten. Er habe eine sehr gründliche musikalischen Ausbildung praktisch und theoretisch genossen und auf der königl. Hochschule zu Berlin in erfolgreicher Weise unter den bedeutendsten Lehrern und Dirigenten seine Studien beendet usw. Diese Berichtigung wurde auf abgedruckt, der Beleidigte erhob aber doch noch die Privatklage. Der Angeklagte versicherte, daß es ihm nur auf die Sache angekommen sei und er keineswegs eine persönlich beleidigende Absicht verfolgt habe.

Das Gericht hielt dennoch eine formale Beleidigung für vorliegend und verurteilte den Angeklagten zu 20 Mark Geldstrafe.


Source: “Allerlei,” Deutsche Militärmusiker-Zeitung 30:11 (13 März 1908), 129.

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