Petitionen an die Deutschen Behörden (1919)

 


English

1.

[Martin Dibobe an Reichskolonialminister Bell, 22 Mai 1919]

Ew. Exellenz!

Gegen den Raub der Kolonien, sowie Unterstellungen derselben unter Herrschaft der Engländer und Franzosen erheben die hier lebenden Eingeborenen aus Kamerun sowie Ostafrika den schärfsten Protest.

Trotz aller Schwierigkeiten, in welcher sich die Eingeborenen unter fremder Herrschaft befinden, klammern sie sich mit aller Energie und fester Überzeugung an Deutschland. Der einzige Wunsch der Eingebornen war, deutsch zu bleiben, weil die Sozialen im Reichstag ihre Interessen vertreten haben und die Eingebornen vor von der ehem. kaiserlichen Regierung als Menschen anerkannt worden sind. Es wäre töricht und politischer Selbstmord, da die Revolution und Umwälzung stattgefunden hat und wir heute eine soziale Regierung haben, sich einer anderen Nation unterzuordnen. Die Eingebornen können sich kein besseres Los wünschen, wie ihnen die Revolution gebracht hat. Ich habe ihnen die Augen geöffnet, welche Macht der Sozialismus im Jhr. 1907 besitze, als ich von der Regierung beim Kameruner Eisenbahnbau angestellt war; habe mit den Häuptlingen von Kamerun 1 Uhr Nachtversammlungen gehabt. Die zweite Versammlung, welche ich einberief, wurde von der Regierung streng verboten. Wir versicherten der Regierung erneut unsere ganze Hingabe ebenso unsere unverbrüchliche, feste Treue hier, sowohl auch der Eingeborenen in der Heimat; und richten an Ew. Exellenz die dringliche Bitte dahin zu wirken, daß die Kolonien unter keinen Umständen der Willkür der Engländer und Franzosen ausgeliefert werden. Der Vertrag vom Jhr. 1884, welchen mein Vater unter dem Namen David Joos und der damalige Vertreter der Regierung Dr. Grawitz unterschrieben hat, enthielt die Versicherung, immer unter deutscher Regierung zu bleiben. Was unterzeichnet ist, soll auch für immer bestehen bleiben. Mein Bruder wirkt heute noch als Unterhäuptling in Duala, Kamerun. Ich bin der zweite Sohn und in Berlin seit dem Jhr. 1896. Habe die politischen sowie wirtschaftlichen Vorgänge der Sozialen scharf verfolgt und bin der Absicht, sobald Frieden ist, Ew. Exellenz meine Person der Aufklärung in unserem geliebten Vaterlande in Afrika zur Verfügung zu stellen. Auf meine Aussage und Person wird in Afrika großes Gewicht gelegt; denn sämtliche Briefe, welche die Häuptlinge von der Heimat nach hier gesandt haben, sind durch meine Hände gegangen; weil die kaiserl. Regierung den Briefwechsel der Eingeborenen mit den Abgeordneten im Reichstag, sind dieselben, da es streng verboten war, an den ehem. Reichskanzler v. Bethmann Hollweg, usw. durch mich weiterbefördert worden. Bin im Jahr 1976 zu Bonapriso, Duala, Kamerun, geb. und z. Zt. bei der Hoch- Untergrundbahn als Zugführer I. Kl. seit dem Jhr. 1902 im Dienst. Die früheren Angaben der politischen Vorgänge in Afrika unter England zu bleiben, kann ich am besten, sollte Ew. Exellenz geneigt sein mir eine Audienz zu gewähren, am richtigsten widerlegen.

Mit diesem Protest versichern wir der Regierung nochmals nur deutsch bleiben zu wollen; denn der Herr General von Lettow-Vorbeck hat sich ja auch von der Anhänglichkeit und Treue der Eingebornen überzeugt.

Mit vorzüglicher, ergebenster

Hochachtung

Martin Dibobe

Zugfahrer Kl. I

Danziger Str. 98 v. II.


2.

[EINGABE DER IN DEUTSCHLAND LEBENDEN AFRIKANER AN DIE NATIONALVERSAMMLUNG]

Berlin, den 19. Juni 1919

An die Nationalversammlung zu Weimar.

Wir Unterzeichneter, als berufener Vertreter der Duala Leute aus Kamerun, erlaubt sich der deutschen sozialen Republik vor Abschluß des Friedensvertrages auf Folgendes hinzuweisen:

Als Sohn des Unterhäuptling Dewids Jost (Dibobe) seit dem Jhr. 1896 zu Berlin, erhebte sich mit sämtlichen unterzeichneten Landsleuten den schärfsten Protest gegen die Verwaltigung der Kolonien.

Wir erklären der wohllöblichen deutschen Regierung mit sämtlichen Häuptlingen in Kamerun, daß der Vertrag vom Jhr. 1884 anerkannt wird, welcher uns unsere Selbständigkeit gewährleistet.

Wir akzeptieren unter Vorbehalt, daß die Wünsche der Afrikaner nicht ungehört und unerfüllt bleiben, ebenso setzen wir in die jetzige soziale Republik das Vertrauen, daß die Behandlung der Eingeborenen eine andere und bessere ist, als unter der gewesenen kaiserl. Regierung. Wir geloben der sozialen Republik unverbrüchliche Treue und werden Alles daransetzen, wenn der Vertrag von 1884 von der deutschen Regierung erfüllt wird, mit dem neuen deutschen Reiche in gutem Einvernehmen zu leben. Unsere Wünsche werde ich der Regierung in Besonderen klarlegen.

Ich bitte, in den Zeitungen dieses Schreiben zu veröffentlichen, damit die Bevölkerung weiß, wir sind reichstreu.

Mit vorzüglicher Hochachtung

ergebenst Martin Diobobe, Z[ug]f.[ührer] d.

Hoch- u. Untergrundbahn z. Berlin

[Umseitig die Namen der anderen Landsleute:]

Martin Dibobe, Danziger Str. 98 II

Viktor Bell, Berlin, Driesenstr. 4

Ludwig Akwa

Ndachi bin Scharifu

Kola Minger

Stali di Krama

Theo Michael

Max Same

Anton Egiome

Manga Akwa, SO 46 Wienerstr. 14, Gartenhaus II et. t.

Joseph Malaga

Joseph Minga

Anjo Diok

Joseph Bille

Madenga Diek, Danzig

Nachtigall Ngando, Leipzig

Heibold Janson, Zossen

Makembe, Hamburg

usw.


3.

[32 FORDERUNGEN DER AFRIKANER IN DEUTSCHLAND]

Abschrift

Berlin, den 27. Juni 1919

An das

Reichskolonialministerium

Berlin

Dem Reichskolonial-Ministerium erlaubte ich mir Folgendes ergebenst vorzutragen.

Der berufenen Vertreter der Eingeborenen aus Kamerun hat mit sämtlichen hier lebenden Landsleuten an die Nationalversammlung in Weimar ein Schreiben gerichtet, in welchem er erklärte:

Deutsche zu bleiben, unter Vorbehalt, daß die Wünsche derselben nicht gehört und soweit als möglich von der Regierung erfüllt werden.

Als Bedingung werden folgende Punkte aufgestellt:

1. Die Eingeborenen verlangen Selbständigkeit und Gleichberechtigung, wie es jetzt in der neuen sozialen Republik in Deutschland eingeführt ist.

2. Das Deutsche Bürgerliche Gesetzbuch wird mit derselben Wirkung wie in Deutschland, in Afrika eingeführt; die besonderen Gesetze, die die kaiserliche Regierung bisher erlassen hat, sollen außer Kraft treten.

3. Die Prügelstrafe in den Kolonien wird abgeschafft; die Eingeborenen wurden erst durch dieselbe verbittert und gleichgültig. Eventuelle Bestrafung der Eingeborenen soll erfolgen nach den in den deutschen Gesetzen enthaltenen Strafvorschriften.

4. In den afrikanischen Kolonien, soweit dieselben unter deutscher Herrschaft stehen, wird das Deutsche Gerichtsverfassungsgesetz, soweit es die Amts- und Landgerichte betrifft, eingeführt. Zum Landgericht werden Schwarze und Weiße zugelassen, die gleiche Rechte haben wie besitzende Richter. Es soll also eine Gleichberechtigung zwischen Schwarze und Weiße eingeführt werden. Als Musterbeispiel kann das Gericht in Lagos angesehen werden.

5. Wir verlangen dieselbe Einrichtung in Kamerun, wie sie in Lagos, Boni und Old-Kalaba besteht. Der Gouverneur ist die Respektperson, welche für Ruhe und Ordnung sorgt; alle anderen öffentlichen Ärmer werden von ausgesuchten sich dafür eignenden Eingeborenen bekleidet. Personen, die die bürgerlichen Ehrenrechte nicht mehr besitzen, sind ausgeschlossen.

6. Die zwangsweise Arbeitszuführung der Eingeborenen an die großen Firmen muß vollständig beseitigt werden. Jeder soll sein Land selbständig bestellen können, denn der Eingeborene arbeitet gern.

10. Die Eingeborenen verlangen freien Handel, Fischerei und freie Jagd.

11. Wenn ein Fremder Land erwerben will, so soll der Präsident darüber mitbestimmen, ob und welches Land er erwerben kann. Die Enteignung, die unter der kaiserlichen Regierung bestanden hat, soll fortfallen.

12.Die Sitten und Gebräuche der Eingeborenen müssen diesen erhalten bleiben. Sollte eine von den Eingeborenen angesetzte Veranstaltung stattfinden, so soll die zuständige Polizeibehörde davon in Kenntnis gesetzt werden.

14.Der Schulzwang soll in Kamerun eingeführt werden, wie er in Deutschland bereits besteht. Es soll eine Einheitsschule eingeführt werden. Die Kinder der eingeborenen sollen zum Studium an einer Universität oder Hochschule zugelassen werden. Die Schulen, die diese eingeborenen Kinder besuchen sollen, kann die Regierung bestimmen.

16. Wir wollen keinen Militarismus mehr in unserer Heimat, jedoch sollen Polizeitruppen eingeführt werden, die neben der Gendarmerie für Ruhe und Ordnung zu sorgen haben. Die Polizeitruppe sowohl wie die Gendarmerie besteht nur aus Eingeborenen. Die Befehlshaber sind ein Hauptmann und ein Leutnant der Weißen. Die Neugestaltung soll wie in der Deutschen Republik auch in Afrika vorgenommen werden.

17. Die Ehen zwischen Eingeborenen und Weißen bestehen zu Recht. Wir sind gewillt unsere Frauen und Kinder in die Heimat mitzunehmen.

18. Hat ein Weißer ein uneheliches Kind in Kamerun und kehrt er nach Deutschland zurück, so ist er verpflichtet, für das Kind bis zum vollendeten 16. Lebensjahr Unterhaltsbeiträge gemäß den ortsüblichen Sätzen seines jeweiligen Wohnorts zu zahlen oder die Frau zu heiraten. Sollte der Vater in Deutschland unauffindbar sein, so fallen die Erziehungskosten der Staatskasse in Kamerun zur Last. Vor der Ausreise eines Weißen muß er sich verpflichten seinen jeweiligen Wohnort, dem Gouverneur anzuzeigen, damit das Vormundschaftsgericht die Zahlung der Unterhaltsbeiträge kontrollieren kann.

19. Wir verlangen, da wir Deutsche sind, eine Gleichstellung mit denselben, den im öffentlichen Verkehr werden wir stets als Ausländer bezeichnet. Diese Mißverständnis muß von der jetzigen Regierung durch öffentliche Bekanntmachung beseitigt werden. In den englischen Kolonien ist die Gleichberechtigung bereits eingeführt.

21. Wir verlangen, daß in den Geschäftshäusern sowohl wie in den Vergnügungslokalitäten in Kamerun die Weißen sich nicht von den Schwarzen absondern, wie es bisher der Fall war.

23. Wir verlangen wenig Regierungsbeamte in der Kolonie, sondern viele Kaufleute, wie in Lagos. Der Grund dafür ist folgender: Ein Kaufmann ist kein gewalttätiger Mensch, sondern steht in freundschaftlichem Verkehr mit den Eingeborenen, wogegen der Regierungsbeamte stets die Respektperson herauskehrt.

24. Wir verlangen die Arbeitslöhne so gestellt, daß ein Mann seine Familie ernähren kann, nicht wie es üblich war, für 25,- Mk monatlich oder noch weniger bis zu 6,- Mk herab zu arbeiten. Letzteres kann auf keinen Fall mehr geduldet werden. Wir verlangen das Mitbestimmungsrecht, wie es in Deutschland eingeführt werden soll.

28. Wir verlangen eine geistliche Erziehung unserer Kinder. Es soll ein Eingeborener zu diesem Amt herangezogen werden, sobald ein solcher nicht vorhanden, ein Geistlicher aus Deutschland herangezogen werden. Gewerbetreibende Missionen dürfen für diesen Zweck nicht geeignet sein.

31. Wir fordern von der Regierung einen ständigen Vertreter unserer Rasse im Reichstage oder in der Nationalversammlung, welchen wir unsere Interessen und Wünsche voll und ganz anvertrauen können, welcher uns versteht und nach unserer Überzeugung das Wohl und Wehe unserer Heimat am richtigsten zu schützen und zu handhaben versteht. Wir wählen hierzu unseren Dualamann Martin Dibobe, Berlin Danziger Str. 98, der uns als umsichtig und verständig bekannt ist.


Quelle: Petitionen von Martin Dibobe et al am Kolonialamt und an der Nationalversammlung (1919). BArch R1001 7220, Bl. 130-1, 231, translated by Robbie Aitken.


 

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